In einem Memorandum für die Arbeitsgruppe zum Verfahrensrecht betont Dr. Wallinger, dass die Vorschläge der BRAK – insbesondere zur Einbeziehung von Datenlizenzen, zur Vereinfachung der Marktanteilsschwellen und zur Klarstellung kollektiver Lizenzverhandlungen – einen wichtigen Beitrag zu einer modernen und praxisgerechten Ausgestaltung des Technologietransfers leisten. Darüber hinaus hebt er hervor, dass diese Anpassungen zu mehr Rechtssicherheit und Transparenz für Lizenznehmer und -geber führen könnten.
Hier lesen Sie das gesamte Memorandum von Dr. Wallinger sowie die Stellungnahme der BRAK.